Montag, 21. November 2011

Willkommen in/an/auf/bei/zu meinem Blogdingens!

Dumm nur, daß ich den ganzen Scheiß hier erst noch schnallen muß.
Naja, wenigstens sollt Ihr schon mal erfahren, daß es hier irgendwann vorübergehende Kurzweile zu erleben gibt.
Vorausgesetzt, ich entwickel noch sowat wie Talent.
Mit Kreativität und so.
Mangels fundierter Politik-, Wirtschafts-, Technik- und sonstiger Leckarsch-Skillz bleibt mir eigentllich auch nix anderes übrig.
Geplant ist bisher lediglich der Zeilenumbruch nach Vollendung eines Satzes.
Da steh ich ja voll drauf.
Doch zuvor gilt es, sich mit dem Urheberrecht zu beschäftigen, damit das hier für mich auch wirklich kostenlos bleibt.

Solange könnt Ihr ja schon mal möglichst viele Arschbeißlose dazu anstiften, sich gegen den Sanktionsparagraphen § 31 SGB II zu stemmen.
Die Linke hat eine imho recht brauchbare Widerspruchs- und Klagebegründung veröffentlicht, allerdings ersetzt die natürlich nicht den kompetenten Anwalt, welchen man sich spätestens für den Auftritt vor Gericht zulegen sollte.
Wer beim Widerspruch gegen den Sanktionsbescheid auf Nummer Sicher gehen will, darf sich - wenn ich dieses BVerfG-Urteil hier nicht völlig falsch verstanden hab - bereits da schon vom Amt eine juristische Beratung sponsern lassen.
Dieser Aufruf richtet sich natürlich auch an alle Mitarbeiter der Jobcenter.
Wenn dieser Staat nicht davon abgehalten wird, Bürger zu erniedrigen und in die Ecke zu drängen, dann entsteht zwangsläufig ein gewisses Gewaltpotential.
Ratet mal, wer aufgrund seines direkten Kontakts zum "Kunden" dann den Blitzableiter spielen darf... na, dämmert's?
Wie sagt ein altes Sprichwort so schön:
Was Du nicht willst, das man Dir tu, das füg auch keinem anderen zu!
Meines Wissens gibt es keine Ausführungsvorschrift, die Euch verbietet, den Leistungsempfänger - auch ungefragt! - auf ihm zustehende Leistungen, wie z.B. PKH und Beratungshilfe, hinzuweisen, eher im Gegenteil.

Es gibt viel zu tun.
Packen wir's an.